Elektrogeräteentsorgung
Seit dem 01.01.2003 dürfen sämtliche Elektrogeräte gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) nicht mehr über den Rest- bzw. Sperrmüll entsorgt werden. Die großen Elektrogeräte werden separat vom Entsorgungsunternehmen abgefahren und müssen zu den im Abfallkalender vorgegebenen Terminen schriftlich angemeldet werden.
Zukünftig wird unterschieden zwischen folgenden Elektrogeräten:
Große Elektrogeräte:
bestehend aus "weißer Ware":
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Spülmaschinen, Elektroherde, Backöfen,
Mikrowellengeräte, Kühlgeräte (Kühlschränke und
Gefrierschränke) usw.
bestehend aus
„brauner Ware“:
Personal Computer, Videorecorder, Videokameras, komplette Hifi-Anlagen,
Bildschirmgeräte (Fernseher, PC-Monitore), Solarien und Bräunungsgeräte
(allerdings ohne Leuchtstoffröhren, die zum
Schadstoffmobil
gebracht werden müssen) usw.
Kleine Elektrogeräte
dazu gehören z. B.:
Toaster, Bügeleisen, Haushaltsgeräte, Haartrockner, Rasierapparat, Akkuladegerät,
Elektro-Werkzeuge usw.
Diese kleinen Elektrogeräte sind am Schadstoffmobil abzugeben. Die Standorte und Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender der jeweiligen Stadt/Kommune.
Diese separate Erfassung stellt einen weiteren Schritt zu einer ökologisch hochwertigen Entsorgung dar. Alle diese Elektrogeräte enthalten schadstoffhaltige Fraktionen, die nicht mehr auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen gebracht werden dürfen.
Zudem sollen die "wertvollen" Bestandteile in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden, damit der Verbrauch von Rohstoffen vermindert werden.
Der ASTO bitte alle Bürger/innen diese Verfahrensweise zu beachten und weist auf die ausführlichen Informationen im Abfallkalender hin.