Das Gebührensystem

Die Abfallgebühren werden auf der Grundlage eines gefäßbezogenen Maßstabs ermittelt.

Gebührenpflichtig sind die Restabfallgefäße (graue Tonnen) und Bioabfallgefäße (braune Tonnen). Die Gebühr für die Restabfallgefäße beinhaltet folgende Leistungen:
 
Aufzählung

Rest- und Sperrmüllabfuhr

Aufzählung

Bioabfallentsorgung (teilweise)

Aufzählung

Abfuhr von Papier, Pappe und Kartonagen (grüne Tonne)

Aufzählung

Abfuhr von Kühlgeräten, Ölradiatoren und Elektrogeräten

Aufzählung

Entsorgung von Sonderabfällen

Aufzählung

Entleerung von Straßenpapierkörben

Aufzählung

Beseitigung von "Wildem Müll"

Die grüne Tonne für Altpapier ist im Rahmen des satzungsmäßig festgelegten Regelvolumens gebührenfrei. Das Regelvolumen ergibt sich aus dem verdoppelten Volumen der vorgehaltenen grauen Restabfalltonne.

Übersteigt das vorgehaltene Volumen der grünen Tonne das Regelvolumen, so ist je angefangene 240 Liter überschrittenem Regelvolumen eine geringe Gebühr festzusetzen.
 

Die Abfallgebühren

Aufzählung

2012

Aufzählung

2011

Aufzählung

2010

Aufzählung

2009

Aufzählung

2008

Aufzählung

2007

Aufzählung

2006

Aufzählung

2005

Aufzählung

2004

Aufzählung

2003

Aufzählung

2002

Aufzählung

2001

Aufzählung

2000

Aufzählung

1999

Aufzählung

1998

Aufzählung

1997