Immer häufiger erreicht uns der Meldung von überfüllten Altkleidercontainern, an denen sich auch neben den Containern in Säcken gefüllte Altkleider stapeln. Hier gilt jedoch: Auch wenn die Absicht gut ist, müssen diese neben den Containern abgelegten Säcke als "WilderMüll" entsorgt werden. Das Abstellen an sich ist daher auch als Ordnungswidrigkeit anzusehen. Hier drohen für den Tätern auch empfindliche Geldbußen.
An verschiedenen Standorten sollen auch bereits Altkleidercontainer der gewerblichen Sammler entfernt worden sein. Damit Sie informiert sind, wo sie die BAV-Altkleidercontainer im Verbandsgebiet finden, können im folgenden die Liste der Standorte herunterladen.
Liste der Altkleider-Container-Standorte

