Ab 1. Mai 2025 gelten neue Vorgaben für Bioabfälle, die kompostiert, vergärt oder mit anderen Stoffen gemischt werden. Demnach dürfen Bioabfälle maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten. Dieser neu eingeführte Kontrollwert gilt für alle Fremdstoffe einschließlich Verpackungen und Kaffeekapseln. Es gilt: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Kunststoffprodukte nicht in die Biotonne werfen, auch wenn diese als biologisch abbaubar beworben werden. Je weniger Fremdstoffe in den Bioabfall gelangen, desto besser kann daraus zum Beispiel hochwertiger Kompost entstehen.
Kunststoffe machen heute den größten Teil der Fremdstoffe im Bioabfall aus. Sie zersetzen sich nach und nach zu Mikroplastik, verschmutzen die Bioabfälle und geraten über die daraus entstehende Komposterde in die Umwelt.
Wichtig ist daher, die Verbraucher aufzuklären und mit dem Irrglauben aufzuräumen: Auch Kunststoffmaterialien, wie bioabbaubare Kunststoff-Kaffeekapseln oder die als unschädlich beworbenen BIO-Plastik-Abfalltüten, gehören auf gar keinen Fall in den Bioabfall!
Mit der neuen Regelung sollen solche Verschmutzungen im Boden und im Wasser deutlich reduziert und damit auch die von Mikroplastik ausgehenden Gefahren für die Menschen und die Natur vermieden werden.